Nadja Federer Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche
Nadja FedererPsychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche

Ablauf und Kosten

Ablauf:

 

Vor Beginn einer Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin, ob die "Chemie" zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann.

Zudem erfolgt eine differenzierte, multimodale Diagnostik. Hierzu zählen unter anderem auch Selbst- und Fremdbeurteilungsfragebögen, Leistungstests und evtl. ein Intelligenztest. Ziel der Diagnostik ist ein bestmögliches Verständnis der Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik der Patientin/des Patienten. Dadurch kann die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung ermittelt werden.

Außerdem wird ein Anamnesegespräch mit den Bezugspersonen geführt, um den Entwicklungsverlauf des Patienten nachzuvollziehen. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt.

 

Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei der Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten.

 

Man unterscheidet zwischen:

  • Kurzzeittherapie (24 Stunden und 6 Stunden für die Bezugspersonen) und
  • Langzeittherapie (60 Stunden und 15 Stunden für die Bezugspersonen).

Wenn eine Langzeittherapie geplant ist, schreibt die Therapeutin zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

 

Die beantragte Stundenzahl dient lediglich als zur Verfügung stehendes Kontingent.

Diagnostik und Behandlung unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht nach StGB §203.

 

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

 

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

 

Quelle: kvb, PTV 10, Patienteninformation

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